Inhaltsverzeichnis
- Öffentliche Verwaltung - Allgemeines
- öffentliche Verwaltung hat Vorrang des Gesetzes einzuhalten
- Verwaltung im organisatorischen Sinne
- Verwaltung im materiellen Sinne
- Verwaltung im formellen Sinne
- Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
- Bedarfsverwaltung
- Aufbau und Zahlen
- Privatisierung
- Ausformung der öffentlichen Verwaltungen
- FAQ: Öffentliche Verwaltung
- Was ist die öffentliche Verwaltung?
- Welche Organe gehören zur öffentlichen Verwaltung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die öffentliche Verwaltung?
- Welche Aufgaben hat die öffentliche Verwaltung?
- Welche Rechte und Pflichten haben Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung?
- Wie kann man gegen Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung vorgehen?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung?
- Welche Bedeutung hat die Digitalisierung für die öffentliche Verwaltung?
Öffentliche Verwaltung und Verwaltungsrecht. (© Zerbor - Fotolia.com)
Öffentliche Verwaltung ist in einem Drei-Gewalten-System als der administrative Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive), der mit öffentlichen Aufgaben betraut ist. Regierungsarbeit in politischen Sinne, wird regelmäßig nicht als Teil der öffentlichen Verwaltung betrachtet. Träger der öffentlichen Verwaltung sind Behörden, die hierarchisch strukturiert sind. Oberste Behörden sind die Ministerien.
Öffentliche Verwaltung - Allgemeines
Das Vorbild für die in der Bundesrepublik existierende öffentliche Verwaltung ist dem 1920 gestorbenen Politologen und Nationalökonom Maximilian Carl Emil Weber mit seiner Bürokratietheorie aus seinem 1922 posthum erschienenen Werk 'Wirtschaft und Gesellschaft“ geschuldet.
Max Weber stellte einige Merkmale der Bürokratie heraus:
- Hierarchieprinzip
- Schriftlichkeit und Aktenkundigkeit der Verwaltung
- Arbeitsteilung und Professionalität
- Trennung von Amt und Person
- Regelgebundenheit
- „Unpersönlichkeit“ bzw. Neutralität des Verwaltungshandelns
öffentliche Verwaltung hat Vorrang des Gesetzes einzuhalten
Nach dem Artikel 20 Absatz 3 GG des Grundgesetzes soll das Agieren der Verwaltung an Recht und Gesetz festgemacht sein. Das will heißen, es ist der öffentlichen Verwaltung auferlegt, den Vorrang des Gesetzes einzuhalten, also keine Handlungen zu vollziehen, die konträr zu Regeln des Gesetzes sind. Weiter, als Vorbehalt des Gesetzes bezeichnet, muss sie zu ihren Entscheidungen die gesetzliche Ermächtigung besitzen. Hier ist auf die Zuständigkeitsverteilung hingewiesen.
Die Behörden sind in hierarchischer Struktur organisiert. Die oberste Ebene besteht aus den Ministerien, das gilt für die Landesebenen genauso wie für die Bundesebene. In einer Gewaltenteilung wird die Spitze der Verwaltung immer einem gewählten Parlament gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. So beispielsweise ein Bürgermeister gegenüber dem gewählten Gemeinderat. Otto Mayer, gestorben 1924, ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht:
'Die öffentliche Verwaltung ist die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung, also Legislative noch Rechtsprechung, also Judikative oder Regierung also Gubernative ist'.
Die öffentliche Verwaltung gliedert sich in die Verwaltung im organisatorischen Sinne, die Verwaltung im formellen Sinne sowie letztlich die Verwaltung im materiellen Sinn.
Verwaltung im organisatorischen Sinne
Hiermit sind die organisatorischen Elemente der Verwaltung gemeint, will heißen der Verwaltungsapparat, der sich in Verwaltungsorgane und Verwaltungsträger sowie in alle weiteren Verwaltungseinrichtungen strukturiert.
Die Verwaltungsträger sind die Institutionen, die Personal- und Sachmittel verfügbar machen, auf diese Weise das Handeln der Behörde erst ermöglicht.
Ein Verwaltungsträger wird dabei entweder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder aber eine juristische Person des Privatrechts sein. Verwaltungsträger werden durch ihre Organe tätig. Die Behörden sind solche Organe.
Verwaltung im materiellen Sinne
Ein Begriff, der, so die einhellige Meinung der Rechtswissenschaft, sehr schwer einzugrenzen ist. Ein Versuch der Definition der Verwaltung mag lauten:
„die mannigfaltige, konditional oder nur zweckbestimmte, also insofern fremdbestimmte, nur teilplanende, selbstbeteiligt entscheidend ausführende und gestaltende Wahrnehmung der Angelegenheiten von Gemeinwesen und ihrer Mitglieder als solcher durch die dafür bestellten Sachwalter des Gemeinwesens'.
Hans J. Wolff, Otto Bachof, Rolf Stober, Winfried Kluth: Verwaltungsrecht Bd. 1, München, 13. Auflage 2016
Verwaltung im materiellen Sinne versteht sich als die Staatstätigkeit, welche die materielle Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten zur Aufgabe hat. Dabei spielt es keine Rolle, wer der Verwaltungsträger ist, wer das Organ ist.
Verwaltung im formellen Sinne
Darunter versteht man jedwede Tätigkeit, die von den Behörden ausgeübt wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art sie sind. Beispiele sind Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt.
Rechtsverordnung
In Deutschland versteht man unter einer Rechtsverordnung eine Rechtsnorm, welche durch die Exekutive erlassen wird.
Verwaltungsakt
Mit Verwaltungsakt ist ein Handeln staatlicher Organe gemeint 'zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts'. Die Legaldefinition findet sich in § 35 des VwVfG des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Rechtsgrundlagen
Alle rechtlichen Normen, die den Aufbau, die Befugnisse und ebenso die Aufgaben der Verwaltung betreffen, letztlich ihre Legitimation, finden sich im Verwaltungsrecht. Hier sind die rechtlichen Grundlagen für Polizeirecht, Gewerberecht oder Beamtenrecht festgehalten. Das Verwaltungsrecht regelt einheitlich Rechtsinstitute und Verfahren. Im Gegensatz zu den angeführten Rechten haben Verwaltungsvorschriften, will meinen, beispielsweise Runderlasse, Dienstanweisungen oder Erlasse, generell keine Wirkung auf den Bürger. Sie gehören zum Innenrecht und erschöpfen sich zumeist in der Zusammenarbeit innerhalb eines Verwaltungsträgers.
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Die historisch begründete, vorrangige Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, so gab sich das bereits im frühen Mittelalter, das in Anspruch genommene Territorium in seiner finanziellen Basis zu sichern, sowie es nach innen und nach außen zu schützen. Die Eingriffverwaltung, auch Ordnungs- oder Steuerverwaltung ist deswegen das klassische Handlungsareal der öffentlichen Verwaltung. Ab dem 19. Jahrhundert bestand eine weitere Aufgabe in der sogenannten 'Lenkungsverwaltung'. Ziel ist der wirtschaftliche Wohlstand mit den Mitteln des Handels und der Industrie. In unseren Tagen steht auch die öffentliche Verwaltung des geschaffenen Wohlfahrtsstaates mit beispielsweise Arbeitslosengeld oder öffentlichen Institution der Daseinsvorsorge als Aufgabe an.
Bedarfsverwaltung
Die Bedarfsverwaltung, anders ausgedrückt die fiskalischen Hilfsgeschäfte, die Bedarfsdeckungsverwaltung, wird Dienstleistungen, Personal als auch Sachmittel bereitstellen. Als eine besondere Verwaltungsaufgabe ermöglicht sie die Durchführung der Verwaltungsaufgaben per se. Ihre drei Instrumente sind:
- Die Enteignung
- Der Einkauf am herkömmlichena Markt
- Die Eigenproduktion
Die Enteignung wird hier dazu dienen, einzelne Vermögensobjekte zu beschaffen, die nicht käuflich zu erwerben sind. So könnte ein Grundstück enteignet werden, um eine Straße zu bauen.
Aufbau und Zahlen
Die öffentliche Verwaltung beschäftigt ungefähr 4,2 Millionen Arbeiter, Beamte und Angestellte. Sie führt all jene Aufgaben durch, die in Artikel 87 bis 89 des Grundgesetzes benannt sind, so gemäß dem Grundgesetz auch in die Zuständigkeit der Bundesbehörden fallen. Es gibt weit über dreißig Bundesbehörden. Beispiele seien der Auswärtige Dienst, das Bundeszentralamt für Steuern, die Bundeszollverwaltung oder die Bundesfinanzverwaltung. Insgesamt sind in den diversen Bundesbehörden 316 500 Mitarbeiter beschäftigt.
Nicht als Mitglieder der Verwaltung erfasst man die etwa 200 000 Soldaten der Bundeswehr, die dem Verteidigungsministerium unterstellt sind, außerdem die etwa 85.000 Angehörigen des Technischen Hilfsdienstes. In der sogenannten 'mittelbaren Bundesverwaltung' finden sich die Bediensteten der Bundesbank als auch die Bediensteten in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unter Bundesaufsicht stehen.
Privatisierung
In zunehmendem Maße findet sich die bundeseigene Verwaltung seit dem Jahre 1990 in privater Hand. Vor allem zunächst die Postreform wandelte alle Beschäftigungsverhältnisse in die privatisierten Elemente von Postbank, Telekom und Post um. Das Bundesverkehrsministerium fiel der Bahnreform zum Opfer, die dt. Flugsicherung fand sich gleichfalls privatisiert.
Ausformung der öffentlichen Verwaltungen
Die Landesbehörden sind mit dem größeren Teil der anfallenden Verwaltungsaufgaben betraut. Die Angelegenheiten der Ortsgemeinschaften verwalten diese nach dem Artikel 28 Absatz 2 GG des Grundgesetzes selbstständig. Sie haben außerdem zugewiesene, staatliche Aufgaben. Für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, welche nicht verfassungsrechtlich gelagert sind, sind nach dem § 40 Absatz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig. Öffentlich-rechtliche Geldforderungen undVerwaltungsaktesind durchzusetzen mit der Verwaltungsvollstreckung gemäß dem § 1 und 6 VwVG des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Es gilt ansonsten das Verwaltungsverfahrensgesetz.
FAQ: Öffentliche Verwaltung
Was ist die öffentliche Verwaltung?
Die öffentliche Verwaltung umfasst alle Einrichtungen und Personen, die mit der Ausführung von Aufgaben des Staates betraut sind. Sie dient dazu, das Gemeinwohl zu fördern und zu sichern. Zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zählen beispielsweise die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, die Erbringung von Sozialleistungen sowie die Schaffung und Erhaltung von Infrastruktur.
Welche Organe gehören zur öffentlichen Verwaltung?
Die öffentliche Verwaltung setzt sich aus verschiedenen Organen zusammen. Dazu zählen beispielsweise:
- Die Bundesregierung und die Landesregierungen
- Die Ministerien und Behörden
- Die kommunalen Verwaltungen (Gemeinden, Städte, Landkreise)
- Die Gerichte
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die öffentliche Verwaltung?
Die öffentliche Verwaltung unterliegt einem komplexen Rechtsrahmen. Zentrale Rechtsgrundlagen sind:
- Das Grundgesetz (GG)
- Die Landesverfassungen
- Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Das Baugesetzbuch (BauGB)
- Das Sozialgesetzbuch (SGB)
Welche Aufgaben hat die öffentliche Verwaltung?
Die öffentliche Verwaltung hat zahlreiche Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Zu den wichtigsten Aufgabenbereichen zählen:
- Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung
- Die Erbringung von Sozialleistungen
- Die Schaffung und Erhaltung von Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Schulen, öffentliche Gebäude)
- Die Planung und Umsetzung von Bauprojekten
- Die Durchführung von Wahlen
- Die Erteilung von Genehmigungen (z.B. Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnisse)
- Die Regelung und Überwachung von Verkehr und Transport
- Die Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr
Welche Rechte und Pflichten haben Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung?
Bürgerinnen und Bürger haben im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu zählen:
- Das Recht auf Anhörung: Bürgerinnen und Bürger haben in bestimmten Verfahren das Recht, angehört zu werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn über die Erteilung einer Baugenehmigung entschieden wird. Das Anhörungsrecht ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
- Das Recht auf Teilhabe: Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zu beteiligen. Dies kann beispielsweise durch die Teilnahme an Bürgerbefragungen oder Anhörungen geschehen.
- Die Pflicht zur Mitwirkung: Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, bei bestimmten Verwaltungsverfahren mitzuwirken. So müssen beispielsweise bei der Beantragung von Sozialleistungen Angaben zur eigenen Person und zur finanziellen Situation gemacht werden.
- Die Pflicht zur Zahlung von Gebühren und Steuern: Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, für bestimmte Leistungen der öffentlichen Verwaltung Gebühren zu zahlen. Auch die Zahlung von Steuern gehört zu den Pflichten.
Wie kann man gegen Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung vorgehen?
Wenn man mit einer Entscheidung der öffentlichen Verwaltung nicht einverstanden ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten des Rechtsschutzes:
- Widerspruch: Innerhalb eines Monats kann gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung. Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden und begründet sein. Über den Widerspruch entscheidet die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
- Klage: Ist man mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht zufrieden, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Klage muss schriftlich und begründet sein.
- Einlegung von Rechtsbehelfen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Beschwerde oder eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung?
Wenn Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung zusammenarbeiten, müssen sie verschiedene Regeln beachten. Besondere Bedeutung haben dabei die Vergabevorschriften, die sicherstellen sollen, dass öffentliche Aufträge fair und wettbewerbsneutral vergeben werden. Die Vergabevorschriften sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) geregelt.
Um an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, müssen Unternehmen in der Regel bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise die Nachweise über die fachliche und technische Leistungsfähigkeit sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Wenn Unternehmen den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, müssen sie die Bestimmungen des Vertrags genau einhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung von Fristen und die Gewährleistung der vereinbarten Qualität. Verstöße können dazu führen, dass das Unternehmen sanktioniert wird.
Darüber hinaus können auch im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung die Rechte und Pflichten von Unternehmen eingeschränkt sein. So dürfen beispielsweise bestimmte Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden, um den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
Welche Bedeutung hat die Digitalisierung für die öffentliche Verwaltung?
Die Digitalisierung hat auch für die öffentliche Verwaltung eine große Bedeutung. Durch den Einsatz moderner Informationstechnologie können Verwaltungsprozesse effizienter und schneller abgewickelt werden. Auch die Bürgerinnen und Bürger können von der Digitalisierung profitieren, beispielsweise durch die
- Möglichkeit der elektronischen Antragstellung oder der
- Online-Terminvereinbarung.
Die Digitalisierung stellt die öffentliche Verwaltung jedoch auch vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit. Es ist daher wichtig, dass die öffentliche Verwaltung bei der Einführung neuer Technologien alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreift.
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